Allgemeine Geschäftsbedingungen der LifePro Handels GmbH
I. Geltung der Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage, aufgrund derer Angebot und Lieferung ausschließlich erfolgen. Für LifePro sind abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Vereinbarungen, die von
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch LifePro wirksam.
II. Auftragsannahme
Die Annahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Wenn wir aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen ohne grobes Verschulden unsererseits im Sinne des Punktes V. nicht in der Lage sind, die Lieferung vorzunehmen, werden wir von unseren Lieferverpflichtungen frei.
In einem solchen Fall besteht für den Besteller kein Anspruch auf Schadenersatz.
III. Lieferung
Die Lieferung der Produkte erfolgt frei Haus per Post oder Spedition - bei einem Auftragswert unter EUR 100,- netto wird zusätzlich eine Portopauschale in Rechnung gestellt. Entstehende zusätzliche Versandkosten durch vom Kunden gegebene besondere Versandvorschriften, wie Express usw., gehen zu Lasten des Empfängers. Für Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Lieferkonditionen.
IV. Haftung für Mängel
Beanstandungen und Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens binnen 5 Tagen nach Empfang der Ware uns gegenüber geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Ware zurückgenommen und entweder Ersatz geleistet oder der Gegenwert vergütet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Transportschäden sind bei Übernahme sofort zu reklamieren. Für Druckfehler in der Textierung der Artikel oder unserer Preislisten kann keine Haftung übernommen werden.
V. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
Sofern hinsichtlich einer Schädigung unsererseits kein Vorsatz vorliegt oder ein so grobes Verschulden derart exorbitanten Ausmaßes, dass der Käufer mit einem solchen üblicherweise nicht zu rechnen hat, liegt ein Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vor. Die Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund von offenen oder verdeckten Mängeln der gelieferten Waren, wegen Lieferverzuges oder aus allen sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
VI. Zahlungen
Wir sind berechtigt, sämtliche Zahlungen des Kunden auf die jeweils ältesten Verbindlichkeiten zu verrechnen, auch wenn seitens des Kunden ein anderer Zahlungszweck angegeben wird. Für Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Zahlungskonditionen. Bei Zahlungsverzug wird eine pauschale Mahngebühr verrechnet. Es gilt als vereinbart, dass allfällige entstehende Mahn- / Inkasso- und/oder Überweisungskosten vom Rechnungsempfänger zu tragen sind.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, wobei sich im Zweifel dieser Eigentumsvorbehalt auf sämtliche Warenvorräte unserer Produktion im Gewahrsam des Kunden erstreckt, solange noch Rechnungsverbindlichkeiten aus Lieferungen offen sind. Der Kunde ist zwar berechtigt, die aus unserer Produktion stammenden Waren bestimmungsgemäß an Endverbraucher weiterzuveräußern, darf sie jedoch ohne unsere Zustimmung vor voller Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherstellung an Dritte übereignen.
VIII. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns grundsätzlich Änderungen in der Aufmachung, Textierung und Zusammensetzung unserer Artikel vor.
IX. Erfüllungsort
Sowohl für unseren Kunden als auch für uns ist der Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis beiderseits entstehenden Verpflichtungen A-5163 Mattsee, Passauer Straße 23.
X. Anzuwendendes Recht + Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und Abnehmern und LifePro ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für sämtliche allenfalls aus den Geschäftsbeziehungen entstehende Rechtsstreitigkeiten ist unter Ausschluss jedes anderen Gerichtsstandes das jeweils für A-5163 Mattsee, Passauer Straße 23 sachlich zuständige Gericht.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt.
LifePro Handels GmbH Lochen, 2009
|